Spenden

Spenden für den SPD Kreisverband

Was passiert mit Ihrer Spende?

Ihre Spende wirkt. Sie wird für die politische Arbeit des SPD Kreisverbandes Esslingen verwendet. Sie unterstützen damit Politik für soziale Gerechtigkeit in unserem Kreis. Dafür steht die SPD!

Warum braucht die SPD Spenden?

Die SPD finanziert ihre Arbeit zu einem großen Teil aus den Beiträgen und Spenden ihrer Mitglieder und Freunde. Anders als bei anderen Parteien sind das im Einzelfall meist kleine Beträge. In der Summe aber ist das ein wichtiger Beitrag zur Aktionsfähigkeit der SPD.

Auch wenn alle Aktiven der SPD ehrenamtlich tätig sind, kostet Parteiarbeit Geld. Deshalb sind wir für jede Spende dankbar.

Bankverbindung SPD Kreisverband Esslingen

  • Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
  • IBAN: DE13 6115 0020 0000 9796 98
  • BIC: ESSLDE66XXX

Hinweis
Bitte geben Sie Ihre Adresse im Verwendungszweck an, damit wir Ihnen am Ende des Jahres eine Spendenquittung zusenden können!

Ihr Ansprechpartner

Jens Arnold

Jens Arnold

Kassierer des SPD Kreisverbandes Esslingen

Telefon 07022-2765883

Hinweise zu Spenden an politische Parteien

Spenden an den SPD Kreisverband Esslingen sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

  • Die Einkommensteuer ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.
  • Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Einkommenssteuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für “natürliche Personen”. “Juristische Personen”, gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.